Magazin · Tierschutz aktiv · 11. April 2025
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Aktualisiert am 11. April 2025
Gute News für alle Hundefreunde: Die Stadt Marburg befreit alle Tierheimhunde für die ersten zwei Jahre von der Steuer
Zudem sind seit Januar dieses Jahres generell Assistenz-, Therapie, Jagd- und Diensthunde von der Hundesteuer ausgenommen.

Marburgs Tierheimhunde können aufatmen. Symbolfoto: Hundeglück Filderstadt e. V.
Während sich an der Höhe sonstiger Gebühren nichts ändert, hat die Stadt Marburg einen Nachtrag zur Satzung für die Hundesteuer beschlossen.
So wurde die bisherige Steuerbefreiung für Menschen mit bestimmten Schwerbehindertenausweisen sowie für Hunde von „blinden, tauben oder sonst hilflosen Personen“ und für Hütehunde ausgeweitet und vereinfacht. Mit der veränderten Satzung sind nun auch Therapiehunde, Jagdhunde und Diensthunde von der Steuer befreit – Voraussetzung ist ein Nachweis der Besitzer für die jeweils notwendige Ausbildung.
Hunde, die aus dem Marburger Tierheim adoptiert worden sind, waren bislang sechs Monate steuerfrei. Für Listenhunde gab es keinerlei Steuerbefreiung. Das wurde nun geändert: Wer einen Hund aus dem Tierheim in Marburg aufnimmt, zahlt keine Hundesteuer für zwei Jahre, egal ob Listenhund oder anderer Hund.
„Wenn Menschen sich entscheiden, einen Hund in die Familie aufzunehmen, dann möchten wir einen Anreiz schaffen, dass sie sich für einen Hund aus dem Tierheim entscheiden“
Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies.
Eine einfache Regelung, um die begrenzten Kapazitäten in Tierheimen auszugleichen: „Insgesamt möchten wir mit dem Nachtrag zur Satzung Tierheim-Hunden eine bessere Chance auf ein neues Zuhause geben“, so Spies. „Und wir möchten Hunde gleichstellen, die für Menschen als Hütehunde, Jagdhunde, Assistenzhunde, Therapiehunde oder auch im offiziellen Dienst bei der Polizei oder der Stadtpolizei arbeiten.“
Bleibt zu hoffen, dass sich andere Gemeinden in Deutschland ein Beispiel an der neuen Regelung nehmen, die einen großen Unterschied für Tierheime und ihre Bewohner machen wird.